Die Pflegeversicherung der Krankenkasse übernimmt je nach Versicherung einen festen Zuschuss von bis zu ca. 4.000 Euro pro bedürftige Person im Haushalt. Die Summe wird bei Paaren auf bis zu 8.000 Euro verdoppelt und bei Gruppen in einem Haushalt mit bis zu vier Bewohnern auf 16.000 Euro. Die jeweiligen Pflegeeinstufungen der Person/en und die damit verbundenen Vertragsleistungen sind maßgeblich, wie hoch die Bezuschussung ist. Die genauen Informationen sind beim jeweiligen Versicherungsträger zu erfragen. Das persönliche Einkommen, vereinbarte Leistungen und andere Punkte sind entscheidend für die Berechnung, wieviel von der Kasse übernommen wird. Die Kosten für die Anschaffung von einem Treppenlift können bei nachweisbarem Bedarf von der Steuer abgesetzt werden.